Spielhallen: Schließung ist laut Gericht mit aktuellem Recht vereinbar
Wieder einmal Spielhallen Nachrichten. Die Schließung von Spielhallen ist rechtens. Zu diesem Schluss ist das Verwaltungsgericht in Köln genommen. Mehrere Unternehmen hatten dagegen geklagt, dass die Spielhallen komplett geschlossen werden. Doch nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln ist klar, dass die Schließung der Spielhallen nach aktuellem Recht vertretbar ist. Für die Spielhallen-Betreiber ist das enttäuschend, zumal die Online Casinos derzeit trotz Krise ungehindert ihre Angebote präsentieren können.
Auch in anderen Bundesländern gab es in den letzten Wochen diverse gerichtliche Beschlüsse, die in die gleiche Richtung zeigen. Für die meisten Bürger und auch für die Glücksspiel-Fans sollte das keine Überraschung sein: Wenn über viele Branchen hinweg Ladengeschäfte geschlossen werden können, müsste es schon sehr gute Gründe geben, gerade die Spielhallen auszunehmen. Die Spielhallen-Besitzer haben ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse. Doch laut Verwaltungsgericht Köln muss dieses wirtschaftliche Interesse immer auch mit dem Schutzinteresse der Besucher in Einklang gebracht werden. Insbesondere bei einem Gesundheitsrisiko, das sich nicht mit einfachen Maßnahmen sicher ausschalten lässt, sei es möglich, auch komplette Schließungen durchzuführen. Die Spielhallen sind in vielerlei Hinsicht mit anderen Ladengeschäften vergleichbar, in denen viele Menschen zeitgleich unterwegs sind. Deswegen kann es für Spielhallen keine Ausnahme geben, da die inhaltliche Begründung fehlt. Die Schließungsanordnungen betraf nicht nur in Köln Ladenbetreiber in vielen verschiedenen Branchen. Die einzigen Geschäfte, die nicht schließen mussten, waren notwendig, um die Versorgung mit Lebensmitteln und Arzneien sicherzustellen. Man mag darüber argumentieren können, dass es für viele Glücksspiel-Fans unangenehm ist, wenn Spielhallen über einen längeren Zeitraum geschlossen werden. Aber wohl niemand würde argumentieren, dass Spielhallen systemrelevant sind. Der wirtschaftliche Schaden für die Spielhallen-Betreiber dürfte zum Teil erheblich sein. Aber es kann durchaus sein, dass die Spielhallen schon relativ bald wieder betrieben werden können, eventuell auch mit neuen Vorschriften zum Schutz der Kunden. Jedenfalls dürfte es auf Dauer auch juristisch schwierig zu rechtfertigen sein, dass Spielhallen nicht öffnen dürfen, wenn andere Ladengeschäfte wieder Kunden empfangen können.
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