Skrill und Neteller: Klage erfolglos
Das Amtsgericht Neuss hat vor kurzem ein Urteil des Landgerichts Ulm aufgegriffen und bestätigt, dass Zahlungsdienstleister keinen Anspruch gegen Spieler bei illegalen Online Glücksspielen haben. In diesem Fall hat es die Zahlungsdienstleister Skrill und Neteller betroffen. In dem Ulmer Fall ging es um PayPal. Es sind also nicht nur die Online Casinos, die zunehmend ins Visier der Justiz geraten, sondern auch die Zahlungsdienstleister werden immer häufiger mit Klagen konfrontiert. PayPal hatte bereits entsprechende Konsequenzen gezogen und sich in Deutschland weitestgehend aus dem Geschäft mit Online Casinos zurückgezogen. Ob andere Zahlungsanbieter diesem Beispiel folgen werden, wird erst die Zukunft zeigen.
Juristen und auf solche Fälle spezialisierte Anwaltskanzleien berufen sich in ihren Klagen immer wieder darauf, dass das Online Glücksspiel, bis auf wenige Ausnahmen wie Schleswig-Holstein, grundsätzlich illegal in Deutschland sei und sich somit auch die Zahlungsdienstleister mit ihrem Service in der Illegalität bewegen. „Das Mitwirkungsverbot trifft Banken und Zahlungsdienstleister. Sie dürfen das illegale Glücksspiel nicht dadurch erst ermöglichen, indem sie entsprechende Zahlungsdienstleistungen anbieten. Spielern kann dieses Mitwirkungsverbot zugutekommen, weil Ansprüche der Zahlungsdienstleister gegen sie ins Leere laufen können“, so die Argumentation des Anwalts István Cocron von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, die auch auf Verfahren im Zusammenhang mit Online Glücksspiel spezialisiert ist. In dem vor dem Amtsgericht Neuss verhandelten Fall hat der Spieler seinen Wohnsitz in Dormagen, im Raum Düsseldorf, was auch eindeutig über die IP-Adresse verifiziert werden konnte. Das Gericht sah es als unrealistisch an, dass er lediglich seine Spieleinsätze in Dormagen getätigt hätte und dann zum Spielen nach Schleswig-Holstein gefahren sei. Daher hätte der Zahlungsdienstleister Skrill bzw. Neteller erst gar keine Zahlung tätigen dürfen, da diese offensichtlich im Zusammenhang mit einem illegalen Online Glücksspiel getätigt worden sei. Dafür spreche auch, dass sie, die Zahlungsdienstleister, mit einer Vielzahl von Online Casinos verlinkt seien. Zudem haben sie auch Kenntnis darüber, dass Online Glücksspiel in Deutschland, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, verboten ist. Dadurch sei es zu einem Verstoß gegen das Mitwirkungsverbot gekommen und somit wären auch Ansprüche gegen den Spieler wirkungslos. Eine Forderung aus einem verboten Rechtsgeschäft sei nichtig und habe keine geschützten Wert, so das Gericht. So führt Anwalt Cocron im weiteren Verlauf aus: „Spieler, die am illegalen Glücksspiel teilgenommen haben, können sich also durchaus gegen Forderungen der Zahlungsdienstleister wehren. Mahnungen und Vollstreckungsbescheide dürfen jedoch nicht ignoriert werden. Es muss Widerspruch bzw. Einspruch eingelegt werden. Dann müssen die Zahlungsdienstleister ihre Forderungen vor Gericht durchsetzen. Das könnte schwierig werden, da sie selbst gegen das Mitwirkungsverbot verstoßen haben“.
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