„Coin Master“ App – Indizierung wird geprüft
Die Aufregung war groß im letzten Jahr. Und die Aufmerksamkeit auch. Genauso wie es der Satiriker Jan Böhmermann es sich gedacht hatte. Es hat also alles funktioniert. „Kunst“ kann scheinbar doch etwas bewegen. Zumindest wenn es um die Überprüfung der Indizierung einer Spiele-App, in diesem Fall der App „Coin Master“ geht. Am 10. Oktober letzten Jahres machte sich Jan Böhmermann fast 20 Minuten lang in seiner Sendung „Neo Magazin Royal“ auf dem Sender ZDFneo auf satirische Weise darüber lustig, bzw. er machte auf die nach seiner Meinung vornehmlich an Jugendliche und Kinder gerichtete App aufmerksam. Dabei ging es in dem Beitrag nicht so sehr um die Aufmachung des Spieles in Bonbon-farbiger Umgebung und mit allerlei niedlichen Tieren versehen, sondern vielmehr um verdecktes Glücksspiel. Warum dies? Eigentlich ist es ein recht simples Spiel. In verschiedenen Umgebungen lassen sich Dörfer aufbauen. Zum Aufbau werden aber Münzen benötigt, die an einem virtuellen Spielautomaten gewonnen werden können. Fünf Versuche haben die Spielerinnen und Spieler, dann muss eine Stunde gewartet werden. Alternativ können aber auch Items oder In-Game-Währung durch Echtgeld erworben werden. Und hier setzt der eigentliche Kritikpunkt an. Dies sei verdecktes Glücksspiel oder wie Experten es nennen „simuliertes Glücksspiel“ weil es für Echt-Geld keinen vergleichbaren Einsatz zurückgibt. Dies ist besonders für Kinder nicht ersichtlich und sie können damit zu unkontrollierten Ausgaben animiert werden. Zumal das Spiel erstmal einen „seriösen“ Eindruck erweckt und von zahlreichen Prominenten wie Dieter Bohlen, Daniela Katzenberger, Sänger Pietro Lombardi und YouTuberin Bibi in Spots beworben wurde.
Nach der Ausstrahlung der Sendung gingen zahlreiche Anträge bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien ein. Nicht vom Macher der Sendung selbst, da dieser bzw. die Sendeanstalt ZDF nicht antragsberechtigt ist, sondern von Jugendämtern, Schulen und Kindergärten. Denn die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien darf nur auf Antrag von Behörden und Bildungsträgern tätig werden. Und diese überprüft nun weiterhin den Fall, wie auf Anfrage eines Magazins bestätigt wurde. Die mündliche Verhandlung zu dem Fall soll im 1.Quartal dieses Jahres stattfinden, also spätestens im März. Eine genaue Nennung des Termins sei nicht möglich, da auch die Rechte der Parteien, die an dem Verfahren anhängig sind, wie der Anbieter von „Coin Master“ Moon Active, berücksichtigt werden müssen. In dem Verfahren soll es um eine mögliche Indizierung der App gehen. Darüber berät ähnlich einem Geschworen-Verfahren, ein 12-köpfiges Gremium. Abgewogen werden soll die grundrechtliche Meinungs- bzw. Kunstfreiheit gegen die grundrechtlichen geschützten Belange des Jugendschutzes. Dabei kommt es immer zu einer individuellen Überprüfung eines jeden Falles. Dies sei bei „Coin Master“ besonders wichtig. Im Unterschied zu anderen Fällen, geht es nämlich nicht so sehr um die Spielinhalte, die weder gewaltverherrlichend, Minderheiten ausgrenzend oder frauenfeindlich sind, sondern vielmehr um die Spielmechanik und –anlage. Und dies könnte eine Signalwirkung haben. Um auf den Index der jugendgefährdeten Spiele zu kommen, ist eine Zweidrittel-Mehrheit des Gremiums notwendig. Und wenn diese so entscheiden haben, werden sicherlich viele andere nachfolgen.
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