Fünf Spielhallen in Münster müssen schließen – Gericht entscheidet
Fünf Spielhallen in Münster müssen schließen. Das hat das Verwaltungsgericht in Münster entschieden. Vorausgegangen war ein Beschluss des Ordnungsamtes, der vorsieht, dass fünf Spielhallen geschlossen werden müssen. Der Betreiber der Spielhallen hatte sich jedoch gerichtlich gewährt, letztlich aber erfolglos.
In Nordrhein-Westfalen gelten seit zwei Jahren neue Regeln für Spielhallen. Basierend auf dem aktuellen Glücksspielstaatsvertrag, der die landbasierten Casino-Angebote, nicht aber die Online Casinos reguliert, müssen die Städte beispielsweise dafür sorgen, dass ein strenges Abstandsgebot eingehalten wird. Zudem ist es in NRW mittlerweile praktisch unmöglich, sogenannte Mehrfachspielhallen zu betreiben, in denen unterschiedliche Aktivitäten angeboten werden. Die aktuelle Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster betrifft einen einzigen Betreiber, der bislang sechs Spielhallen in der Stadt hatte. Das Ordnungsamt hat entschieden, dass fünf diese Spielhallen nach den neuen Regeln nicht mehr betrieben werden können. Die Spielhallen-Betreiber konnten sich auch vor dem Verwaltungsgericht in Münster nicht gegen diese Entscheidung durchsetzen. Die unmittelbare Folge ist, dass die Spielhallen umgehend geschlossen werden müssen. Für den Betreiber ist das ein herber Schlag. Von ursprünglich sechs Spielhallen kann das Unternehmen in Zukunft nur noch eine einzige Spielhalle betreiben. Das führt zu erheblichen wirtschaftlichen Verlusten. Zudem werden einige Kündigungen nötig sein, da große Teile des Personals in Zukunft nicht mehr benötigt werden. Das Verwaltungsgericht bezog sich in seinem Urteil vor allem auf den geltenden Glücksspielstaatsvertrag, in dem Regeln für Spielhallen vorgegeben sind. Anders als früher gibt es mittlerweile sehr strenge gesetzliche Vorgaben für Spielhallen. Beispielsweise ist es nicht mehr erlaubt, in der Nähe einer Schule eine Spielhalle zu betreiben. Schon seit Monaten streiten sich Ordnungsämter in NRW und anderen Bundesländern mit Spielhallen-Betreibern. Oft müssen die Verwaltungsgerichte das letzte Urteil sprechen.
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