Wettbürosteuer: Wettbüro in Dortmund scheitert mit Klage gegen Steuer
Die Wettbürosteuer der Stadt Dortmund ist rechtmäßig. Zu diesem Urteil kommt das Oberverwaltungsgericht, das in drei Musterverfahren untersucht hat, ob die besondere Steuer für Wettbüros in Einklang mit den geltenden Gesetzen steht. Allerdings gibt es für die Wettbüro-Betreiber in Dortmund noch die Hoffnung, dass es in der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht doch noch zu einem anderen Urteil kommt. Die Wettsteuer und die Wettbürosteuer sind zwei unterschiedliche Dinge. Bei der Wettsteuer handelt es sich um eine Steuer in Höhe von fünf Prozent von jedem Einsatz, der bei einem Buchmacher in Deutschland platziert wird. Diese Wettsteuer gilt bundesweit und muss zum Beispiel auch von den Online-Buchmachern bezahlt werden. Gegen diese Wettsteuer hat es vor der Einführung im Jahr 2012 heftige Proteste gegeben. Aber aus heutiger Sicht lässt sich feststellen, dass die Sportwetten-Branche unter der Wettsteuer nicht gelitten hat. Der entscheidende Punkt dürfte dabei sein, dass alle seriösen Wettanbieter die Wettsteuer bezahlen.
Deswegen gibt es keinen Wettbewerbsvorteil. Bei der Wettbürosteuer ist die Sache ein bisschen anders. Die Wettbürosteuer ist eine kommunale Steuer, die mittlerweile in mehreren Gemeinden in NRW erhoben wird. Auch die Stadt Dortmund erhebt eine Wettbürosteuer von jedem stationären Buchmacher. Bei dieser besonderen Steuer geht es darum, den Aufwand, der für die Sportwetten nötig ist, zu besteuern. Dazu gehören zum Beispiel Angebote wie die Bildschirme, die in Wettbüros üblicherweise angeboten werden, um Sportevents zu verfolgen. Bei der Wettbürosteuer lässt sich sehr gut nachvollziehen, dass der Staat immer Mittel und Wege findet, eine Steuer zu begründen. Allerdings war die erste Begründung vor dem Bundesverwaltungsgericht gescheitert. Anfänglich hatte die Stadt Dortmund versucht, die Wettbürosteuer auf der Basis der Fläche des Ladengeschäftes zu berechnen. Mittlerweile wird die Wettbürosteuer jedoch auf der Basis der platzierten Einsätze erhoben. Doch auch damit sind die Buchmacher, die sich vor Gericht gegen die Wettbürosteuer zur Wehr setzen, nicht glücklich. Im aktuellen Urteil geht es unter anderem um die Unterscheidung zwischen den Pre-Match-Wetten und den Livewetten. Nach Auffassung der Kläger sei es nicht gerechtfertigt, die Wettbürosteuer auch für Wetten zu erheben, dass die erst später stattfinden. Lediglich die Livewetten sollten von der Wettbürosteuer erfasst werden. Dem wollte sich das Bundesverwaltungsgericht jedoch nicht anschließen. Deswegen werden in Zukunft in Dortmund sämtliche Sportwetten mit einer Wettbürosteuer abgerechnet. Für die Buchmacher in Dortmund gibt es nun nur noch die Hoffnung, dass das Bundesverwaltungsgericht vielleicht doch noch eine andere Entscheidung trifft. Allerdings hat es in einem frühen Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht bereits eine grundsätzliche Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Wettbürosteuer gegeben. Insofern gibt es keine realistische Hoffnung, dass diese besondere Steuer für Buchmacher komplett verschwinden wird. Für die Wettanbieter, die Ladengeschäfte in Dortmund und anderen Städten mit Wettbürosteuer betreiben, ist das ein großes Problem. Die Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Buchmachern ist zwar in der Stadt nicht beeinträchtigt. Aber die Online-Buchmacher, die aktuell im Rahmen einer Übergangsregelung in Deutschland geduldet werden und ab Mitte 2021 mit einer deutschen Lizenz ausgestattet werden sollen, müssen die Wettbürosteuer nicht bezahlen. Letztlich sollten Gesetze auch immer fair sein. Diese Fairness bleibt aber auf der Strecke, wenn Anbieter, die im Internet Sportwetten annehmen, anders besteuert werden als Buchmacher, die Ladengeschäfte in Deutschland betreiben. Dabei ist es wichtig festzustellen, dass die Ladenbetreiber Arbeitsplätze schaffen und Steuern in Deutschland zahlen, nicht nur die Wettbürosteuer und die Wettsteuer. Die meisten Online-Buchmacher sitzen hingegen im Ausland und zahlen nur die Wettsteuer.
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