Schweiz: Erste Sperrliste für Online Casinos in Kraft getreten
Die erste Sperrliste für Online Casinos in der Schweiz ist veröffentlicht worden. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) und das Swiss Lottery and Betting Board (Comlot) haben Listen veröffentlicht mit Anbietern, die in der Schweiz nicht mehr aktiv sein dürfen und mit Internetsperren ausgeschlossen werden.
Internationale Casino-Betreiber dürfen nach dem neuen Geldspielgesetz nicht mehr in der Schweiz aktiv sein. Online Casinos dürfen nur noch von den Schweizer Spielbanken angeboten werden. Das neue Gesetz wird seit Mitte des Jahres umgesetzt. Bislang fehlte aber eine Sperrliste für Online Casinos, die nicht in der Schweiz verfügbar sind. Der Grund für die Sperrliste ist ganz simpel: Die Schweiz möchte Internetsperren einrichten, um die nicht zugelassenen Anbieter aus dem schweizerischen Internet komplett auszusperren. Es hat eine Weile gedauert, aber die ESPK und Comlot, die zwei zuständigen Regulierungsbehörden, haben nun schwarze Listen veröffentlicht, die als Basis für die Internetsperren dienen sollen. Internetsperren sind in Artikel 86 des neuen Geldspielgesetzes ausdrücklich vorgeschrieben. Mit einer DNS-Sperre soll verhindert werden, dass die Schweizer Glücksspiel-Fans die Seiten überhaupt aufrufen können. Das funktioniert in der Praxis aber nur dann, wenn die Internetnutzer sehr unbedarft sind und keine Suchmaschine nutzen können. Ansonsten ist es sehr leicht, eine DNS-Sperre zu umgehen. In der Praxis wird sich zeigen, ob die Internetsperren die gewünschte Wirkung haben. Bemerkenswert ist in jedem Fall, dass viele Top-Anbieter aus Europa auf den Schweizer Sperrlisten der Schweizer Sperrliste gelandet sind. Zu den bekanntesten Anbietern, die auf den beiden Listen von ESBK und Comlot stehen, gehören Interwetten und Unibet. Diese beiden Wettanbieter, die auch erstklassige Online Casinos haben, sind auch in Deutschland sehr populär. Auf der Liste der ESBK stehen insgesamt 39 Domains. Comlot hat 65 Domains gelistet. Teilweise gibt es Überschneidungen, aber da nach dem Schweizer Geldspielgesetz beide Glücksspielbehörden zuständig sind, wurden die Listen individuell erarbeitet. Am Ende wird eine gemeinsame Liste generiert, die dann die endgültige Sperrliste sein soll. Die Internetsperren sind möglich, weil sich das Schweizer Volk in einem Volksentscheid für die aktuelle Gesetzgebung entschieden hat. Das ist eine zutiefst demokratische Entscheidung, aber das bedeutet nicht unbedingt, dass es sich um eine vernünftige Entscheidung handelt. Es gibt zahlreiche Experten, die massiv Kritik üben an dem neuen Geldspielgesetz. Unter anderem wird argumentiert, dass es sich um eine Form von Zensur handele. Ungeachtet dessen wird die Sperrliste jetzt in Kraft treten. Die Schweiz hat sich für ein sehr restriktives Regulierungsmodell entschieden und viele internationale Beobachter schauen im Moment ganz genau hin, welche Auswirkungen das neue Geldspielgesetz hat. Auch in Deutschland wird über eine neue Regulierung diskutiert und die Schweiz könnte zum Vorbild werden, wenn die neue Regulierung zu einem echten Erfolg wird. Aber ob das der Fall ist, darf zumindest bezweifelt werden.
Ähnliche Beiträge
- Glücksspielkollegium: alle Online-Casinos ohne Lizenz unzuverlässig
- Glücksspielregulierung: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt zieht Bilanz
- Spielhallen in Sachsen-Anhalt: wichtige Übergangsregelung kommt
- Neue Glücksspielbehörde übernimmt Glücksspielaufsicht: das ändert sich
- Casino-Influencern geht es an den Kragen: Glücksspielbehörde macht ernst