NRW verteilt mehr Glücksspielgelder
Das sind doch wirklich gute Nachrichten! Ab dem Jahr 2021 wird das Land Nordrhein-Westfalen mehr von dem Geld, dass es durch jede Form des Glücksspiels generiert, an gemeinnützige Vereine, Organisationen und Institutionen ausschütten. So lautet eine Mitteilung, die die CDU mit der FDP soeben gemeinsam herausgegeben hat. Aktuell geht man von einer Summe aus, die insgesamt 100 Millionen Euro betragen wird und die dann jährlich in die Wohltätigkeit fließen soll. Soeben wurde vom Landeskabinett in Düsseldorf eine Anhebung um rund 13 Millionen Euro abgesegnet. Die Regierungsfraktionen hatten zuvor einen entsprechenden Antrag gestellt. Es wird zudem erwartet, dass allein die Konzessionseinnahmen, die NRW von der Westdeutschen Lotterie GmbH & Co. OHG (Westlotto) erhält, im nächsten Jahr wieder „moderat steigen“ werden. Auch mittelfristig rechnet niemand mit einem ernstzunehmenden Rückgang. Ein Rückgang der Anmeldungen bei seriösen Online Casinos wie beispielsweise betsson, Sunmaker oder Rizk ist ebenfalls nicht zu erwarten. Eher im Gegenteil! Sie erfreuen sich nach wie vor einer beständig wachsenden Beliebtheit. Und die staatlichen Einnahmen von den Online Spielbanken, die im kommenden Jahr eine Lizenz für Deutschland erhalten, werden dann ebenfalls in gemeinnützige Zwecke fließen.
Um gemeinnützige, soziale, kirchliche oder mildtätige Zwecke zu fördern wurden seit dem Jahr 2014 rund 87 Millionen Euro verwendet, die aus Glücksspielabgaben stammen. Dieser Betrag wurde in der Zwischenzeit nicht mehr erhöht. Der Glücksspielstaatsvertrag sieht vor, dass ein nicht unerheblicher Teil aus diesen Einnahmen dementsprechend eingesetzt wird. Dies betrifft nicht nur die Einnahmen aus dem populären Lotto 6 aus 49, sondern auch aus Oddset Wetten, Spiel 77, Fußballtoto und Rubbellosen. Wörtlich heißt es in § 30 HHG 2019 zum Thema Förderung gemeinnütziger Zwecke durch Glücksspieleinnahmen: „1. Zweckgebundene Verausgabung von Glücksspieleinnahmen - Aus den Einnahmen aus dem Fußball-Toto, der Lotterie "KENO", der Lotterie "Eurojackpot", der Losbrieflotterie mit sofortigem Gewinn Entscheid, den Zusatzlotterien "Spiel 77" und "PLUS 5" wird für Zwecke im Sinne von § 10 des Ausführungsgesetzes NRW Glücksspielstaatsvertrag vom 13. November 2012 (GV. NRW. S. 524), das durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Mai 2018 (GV. NRW. S. 244) geändert worden ist und aus den Einnahmen aus Oddset-Wetten wird für Zwecke im Sinne von § 21 Absatz 2 des Ausführungsgesetzes NRW Glücksspielstaatsvertrag ein Festbetrag in Höhe von 87.300.000,- Euro zweckgebunden verausgabt.“ Und in Punkt 2, bei dem es um die Regelung im Haushaltsplan geht, heißt es weiter: „In den Erläuterungen zu den jeweiligen Einnahme Titeln sind die zweckgebundene Verausgabung, der Vorwegabzug an die Hilfseinrichtungen für Spielsüchtige, die Destinatäre sowie der Verteilungsschlüssel verbindlich festzulegen.“
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